Zum Hauptinhalt springen

Die Mörder …

sind wieder unter uns

Zunehmend finden verurteilte oder mutmaßliche Straftäter aus Lateinamerika Zuflucht in Deutschland. Wie passt das zum menschenrechtlichen Anspruch der Bundesregierung?

Je mehr sich Staaten in Lateinamerika seit einigen Jahren der juristischen Aufarbeitung der Militärdiktaturen des vergangenen Jahrhunderts widmen, desto mehr zeichnet sich in Deutschland ein entgegengesetzter Trend ab: Auf der einen Seite des Atlantiks, in Lateinamerika, werden Folterer und Mörder für ihre Taten zunehmend zur Verantwortung gezogen und vor Gericht gestellt.

In Deutschland indes hingegen finden Folterer, Mörder und ihre Helfer, sogar rechtmäßig Verurteilte, Zuflucht vor der Justiz – sofern sie (auch) einen deutschen Pass besitzen oder beantragen können. Denn “kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden”, wie es in Artikel 16 des Grundgesetzes heißt.

Für Menschenrechtsaktivisten muss es wie ein Zynismus der Geschichte wirken, dass Straftäter mit deutschem Pass in den vergangenen Jahren ausgerechnet unter Bundesregierungen mit SPD-Beteiligung einen sicheren Hafen in Deutschland gefunden haben, der Sozialdemokrat Heiko Maas dem einstigen Organisator der 1968er-Ausstellung “Ungesühnte Nazijustiz”, Reinhard Strecker, zugleich aber das Verdienstkreuz am Bande mit der Begründung verlieh, Strecker habe einst “das getan, was die westdeutsche Nachkriegsjustiz viel zu lange versäumt hat: die Täter (…) zu ermitteln und anzuklagen.”

weiterlesen

Rechtsanwalt …

Dirk Sattelmaier: “Die Gerichte haben in der Corona-Zeit fast vollkommen versagt”

Der Kölner Rechtsanwalt und Vorsitzende der Anwälte für Aufklärung Dirk Sattelmaier verteidigt diejenigen, die die Grundrechteeinschränkungen für rechtswidrig halten oder dagegen Widerstand leisten. Im Gespräch mit RT DE berichtet er darüber, was sich dabei an deutschen Gerichten abspielt.

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier hat sich seit der Feststellung “einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” durch den Deutschen Bundestag am 25. März 2020 gegen die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte engagiert. Als Vorsitzender der Anwälte für Aufklärung unterstützt er deren Hauptanliegen, die neue pandemiebedingte Rechtslage juristisch zu bewerten.

Insbesondere stellen die Anwälte für Aufklärung die Angemessenheit der Maßnahmen, die durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2020 legitimiert werden, hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Menschenrechte in Frage. Diese Anwälte verteidigen diejenigen Menschen, die die Grundrechtseinschränkungen für rechtswidrig halten oder dagegen Widerstand leisten. Sattelmaier berichtet im Interview unter anderem darüber, was sich dabei an deutschen Gerichten abspielt. Das Interview führte Felicitas Rabe.

weiterlesen

Wer profitiert von…

einheitlichem EU-Recht?

Darüber sollten Linke und Linksliberale nach dem Gerichtsurteil in Polen diskutieren, statt sich reflexartig auf eine Seite im Machtkampf innerhalb der EU zu stellen.

Der jahrelange Streit zwischen der konservativen polnischen Regierung und der EU geht in eine nächste Runde, nachdem das Oberste polnische Gericht erklärt hat, dass nationales polnisches Recht Vorrang vor EU-Recht hat. Die Entscheidung war nicht überraschend. Schon vor einigen Wochen erinnerte ein regierungskritischer polnischer Ex-Richter daran, dass über die Frage, welches Recht Vorrang hat, nicht nur in Polen, sondern in vielen EU-Staaten gestritten wird, so auch in Deutschland. Womöglich ist schon vergessen, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 5. Mai 2020 erstmals in seiner Geschichte gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestellt hat.

Es gab damit mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Public Sector Purchase Programme der Europäischen Zentralbank (EZB) statt. Das Bundesverfassungsgericht rügte dieses EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen als kompetenzwidrig. Die EZB habe zudem weder geprüft noch ausreichend dargelegt, dass ihre Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen. Die Aufregung war kurze Zeit auch deshalb besonders groß, weil damit eine Steilvorlage für Gerichte in Polen und anderen Ländern geliefert wurde, die ebenfalls anzweifeln, dass das Europäische Gericht einfach in allen EU-Ländern durchregieren kann.

weiterlesen
 

Diese Seite ( Öffentlicher Bereich ) verwendet Kekse / Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.