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Verfassungshüter…

in schlechter Verfassung

Im Rubikon-Exklusivinterview erläutern drei engagierte Anwälte, warum die Mängel des Justizapparats mittlerweile eine Gefahr für die Demokratie darstellen.

Im Justizwesen liegt einiges im Argen. Das spüren mittlerweile selbst jene Bürger, die vor 2020 mit der Justiz kaum in Berührung kamen. Wer zum Beispiel die Corona-Maßnahmen kritisiert und seinen Protest auf der Straße ausdrückt, gewinnt den Eindruck, als gälten die Grundrechte überhaupt nicht mehr. Jedenfalls müssen diese sich hinter einer hypothetischen Infektionsgefahr anstellen und wurden auf unbestimmte Zeit beurlaubt. Für einen Rechtsstaat ein absolutes Unding, wie die Juristen Alexander Christ, Tobias Prösel und Dirk Sattelmaier im Rubikon-Exklusivinterview mit Jens Lehrich ausführen.

Die römische Göttin der Gerechtigkeit Justitia steht bis heute symbolisch für vorurteilsfreies Richten gemäß dem Gleichheitsgrundsatz. Die ikonische Figur einer Frau mit verbundenen Augen, der Waage in der einen, dem Schwert in der anderen Hand, ziert heute noch zahlreiche Gerichtsgebäude. Die Augenbinde steht dafür, dass sie den Sachverhalt ohne wertendes Betrachten des Angeklagten beurteilt, alle Aussagen mit der Waage auf Grundlage des gelten Rechts abwägt und gegebenenfalls mit dem Schwert und der nötigen Härte Gerechtigkeit walten lässt.

In dem — spätestens seit Beginn des Ausnahmezustandes — völlig auf den Kopf gestellten Justizsystem Deutschlands, verkommt die Statue zur reinen Symbolik.

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Corona-Impfpflicht…

für alle? Künftiger Justizminister Buschmann offen für Abstimmung im Bundestag

Bisher lehnte die FDP die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht strikt ab.

Jetzt zeigt sich der künftige Bundesjustiz­minister Marco Buschmann offen dafür.

Er schlägt vor, diese Impfpflicht zur Gewissensfrage zu erklären und die Abstimmung im Bundestag freizugeben.

Der künftige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat dafür plädiert, die Abstimmung über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht zur Gewissensfrage zu erklären und darüber den Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg frei entscheiden zu lassen.

„Die allgemeine Impfpflicht berührt viele schwierige Fragen“, sagte er dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Ist der Grundrechtseingriff in die körperliche Integrität verhältnismäßig? Welche Ausnahmen muss es geben? Wie setzt man diese Pflicht durch? Wie organisiert man es als Staat zu wissen, wer einer solchen Pflicht nachkommt und wer nicht? All das wird in allen demokratischen Fraktionen strittig diskutiert.“

Buschmann fügte hinzu: „Bei solchen medizinethischen Themen hat es sich in der Vergangenheit bewährt, sie zur Gewissensfrage zu erklären. Das Parlament diskutiert dann anhand von Gruppenanträgen.“ Solche Gruppenanträge sind nach RND-Informationen in Vorbereitung.

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Das unerbittliche…

Schweigen der Robenträger

Während sich Politiker fast jeder Couleur mit Forderungen nach noch gravierenderen Grundrechtseinschränkungen insbesondere für Ungeimpfte gegenseitig überbieten und in Österreich Impfskeptiker bereits unter eine Art Hausarrest gestellt wurden, richten sich die Blicke einmal mehr auf die Justiz.

Ist von den Verwaltungsgerichten, ja möglicherweise sogar durch das Bundesverfassungsgericht ein Befreiungsschlag zu erwarten? Gibt es endlich ein wegweisendes Urteil, das den „Corona-Maßnahmen“ des zunehmend übergriffigen Staates Grenzen setzt und eigentlich unveräußerliche Grundrechte wieder in Kraft setzt?

Um es vorwegzunehmen: Bislang deutet wenig bis nichts darauf hin. Im Gegenteil: Wie in der unsäglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimawandel scheint die überwiegende Mehrheit der Richterschaft auch bei Corona ganz auf Linie der Exekutive zu liegen. So gut wie niemand scheint bereit zu sein, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und kritischen Stimmen rechtliches Gehör zu verschaffen.

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