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Rechtsanwalt …

Dirk Sattelmaier: “Die Gerichte haben in der Corona-Zeit fast vollkommen versagt”

Der Kölner Rechtsanwalt und Vorsitzende der Anwälte für Aufklärung Dirk Sattelmaier verteidigt diejenigen, die die Grundrechteeinschränkungen für rechtswidrig halten oder dagegen Widerstand leisten. Im Gespräch mit RT DE berichtet er darüber, was sich dabei an deutschen Gerichten abspielt.

Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier hat sich seit der Feststellung “einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” durch den Deutschen Bundestag am 25. März 2020 gegen die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte engagiert. Als Vorsitzender der Anwälte für Aufklärung unterstützt er deren Hauptanliegen, die neue pandemiebedingte Rechtslage juristisch zu bewerten.

Insbesondere stellen die Anwälte für Aufklärung die Angemessenheit der Maßnahmen, die durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2020 legitimiert werden, hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Menschenrechte in Frage. Diese Anwälte verteidigen diejenigen Menschen, die die Grundrechtseinschränkungen für rechtswidrig halten oder dagegen Widerstand leisten. Sattelmaier berichtet im Interview unter anderem darüber, was sich dabei an deutschen Gerichten abspielt. Das Interview führte Felicitas Rabe.

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Denn sie hätten …

wissen müssen, was sie tun

Hier setzen wir einen persönlichen Akzent, um einmal zu skizzieren, wo wir eigentlich herkommen und in den Augen manches zeitgenössischen Mitmenschen zu dem geworden sind, was wir heute wohl sind: Corona-Anwälte. Eine Verortung.

Von Antonia Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Marcel Templin

Es liegen nun gut zwanzig Monate „epidemische Lage nationaler Tragweite“ hinter uns und es ist Zeit, einmal darzustellen, welchen Weg wir gemeinsam zurückgelegt haben, wo wir stehen und was noch vor uns liegt. Das unser Leben überspannende Wort „Corona“ hat den Alltag gewaltig durcheinander gewirbelt, althergebrachte Denk- und Sichtweisen verschoben und bis zum Beginn des Jahres 2020 geltende Sicherheiten infrage gestellt. Das Virus, welches all das ausgelöst hat und bis heute unseren Diskurs beherrscht, ist nicht nur ein krönchenartiges Gebilde auf dem Feldzug gegen die Volksgesundheit, sondern seit dem ersten „Lockdown“ Schwebteilchen der politischen Debatte. Ob es (allein) auf die medizin-wissenschaftliche Bühne getreten ist, um unser Gesundheitssystem in die Überlastung zu treiben, kann angesichts der Datenlage in der Rückschau bezweifelt werden. Es darf in einer Gesellschaft freien Meinungsaustauschs auch bezweifelt werden. Ebenso soll man die Sorge vor der Gefährlichkeit des Virus respektieren. Der dahinter stehende wissenschaftliche Sachverhalt ist kompliziert und dadurch, dass über diesen notwendigen Expertenstreit die Käseglocke des Politischen gestülpt worden ist, verschwand die Note einer streitbaren Wissenschaft hinter einer Sicht auf Wissenschaft, bei der es nur ein „richtig“ oder „falsch“ geben soll, entschieden durch Mehrheiten.

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Verfassungswidrige…

… Ausgangssperren: Söder will gegen Urteil in Revision gehen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Unrechtmäßigkeit der Ausgangssperren in Bayern erklärte die Regierung des Freistaats, dass man gegen das Urteil in Revision gehen wolle. In den sozialen Medien mehrten sich unterdessen Forderungen nach Söders Rücktritt.

Bayerns Regierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Ausgangssperren nicht akzeptieren. Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter die strengen Corona-Maßnahmen in Bayern für unzulässig erklärt (RT DE berichtete). Unter anderem wurde bemängelt, dass damals einzelne Personen ohne bestimmten Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften, obwohl das von ihnen ausgehende Infektionsrisiko gering war.

Die Richter kritisierten zudem, dass die Bürger unter Generalverdacht gestellt würden, weil man ihnen unterstelle, dass sie beim Verlassen des Hauses Menschenansammlungen bilden. In der Gerichtsentscheidung (Az. 20 N 20.767) hieß es dazu ungewöhnlich deutlich, dass “dies ein rechtswidriges Verhalten der Bürger unterstellt und dieses sogar voraussetzt”.

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