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An heikler Stelle …

im Ampel-Vertrag taucht plötzlich der Name von Chef-Lobbyist auf

Der Koalitionsvertrag der Ampel steht. Doch eine Ungereimtheit bleibt: Wer hat ihn tatsächlich geschrieben? Zuletzt geändert wurde das Dokument jedenfalls von einem, der an den Verhandlungen offiziell gar nicht beteiligt war: DGB-Boss Reiner Hoffmann.

Hoppla! Da ist was schiefgegangen. Gegen 14.30 Uhr erhielten Journalisten den Koalitionsvertrag der Ampel per E-Mail. Angehängt war eine Word-Datei mit 177 Seiten Ampel-Prosa. Wer sich jedoch auf die Datei-Informationen durchklickte, stellte überrascht fest, dass ein Gewerkschafter als letzter Autor des Koalitionspapiers registriert war. Nicht irgendein Gewerkschafter. DGB-Boss Reiner Hoffmann höchstpersönlich hatte das Word-Dokument zuletzt geändert.

Als Autor und Besitzer des Dokuments ist Olaf Scholz‘ Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt eingetragen. Bei Schmidt ist es nachvollziehbar, dass er als Scholz-Vertrauter am Koalitionsvertrag mitwerkelte. Aber darf Gewerkschafter Hoffmann das? Und was hat er zuletzt am Text des Koalitionsvertrags geändert, bevor er an die Presse versendet wurde? Wissen die Grünen davon? Was, wenn Hoffmann Teile des Texts umgeschrieben hat? Etwa zu Klimaschutz? Oder zur Aktien-Rente der FDP? Oder hat er nur Rechtschreibfehler korrigiert?

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Krise des Vertrauens

Die Impfpflicht markiert das Ende einer Märchenstunde, die uns vorgegaukelt hatte, dass der Ethikrat irgendetwas mit ethischem Handeln zu tun hätte.

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt die „Prüfung“ einer Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen — und die Deutsche Krankenhausgesellschaft ruft Hurra (1). Es verhält sich wie immer in solchen Fragen: Wenn man von der Sachlage, um die es geht, wenig Ahnung hat und sich deshalb auf Experten aus jener Sparte verlässt, kann man als Ethiker alles Mögliche empfehlen. Selbst die Riester-Rente wurde uns schon als ethisch begründet verkauft. In der Coronakrise haben sich schon etliche der Behauptungen und Vorhersagen der Impfbefürworter als falsch erwiesen — gipfelnd in der verheerenden Formulierung „Pandemie der Ungeimpften“. Manchmal hat sogar jemand einen dieser Fehler eingesehen, um dann unverdrossen zum nächsten weiterzustolpern. Und auch wir Kritiker müssen uns überlegen, ob uns nicht Fehleinschätzungen unterlaufen sind. Sicher ist aber eines: Die Krise des Vertrauens in den Ethikrat und andere Institutionen ist keine gute Nachricht. Deren Folgen werden uns noch auf die Füße fallen.

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Das unerbittliche…

Schweigen der Robenträger

Während sich Politiker fast jeder Couleur mit Forderungen nach noch gravierenderen Grundrechtseinschränkungen insbesondere für Ungeimpfte gegenseitig überbieten und in Österreich Impfskeptiker bereits unter eine Art Hausarrest gestellt wurden, richten sich die Blicke einmal mehr auf die Justiz.

Ist von den Verwaltungsgerichten, ja möglicherweise sogar durch das Bundesverfassungsgericht ein Befreiungsschlag zu erwarten? Gibt es endlich ein wegweisendes Urteil, das den „Corona-Maßnahmen“ des zunehmend übergriffigen Staates Grenzen setzt und eigentlich unveräußerliche Grundrechte wieder in Kraft setzt?

Um es vorwegzunehmen: Bislang deutet wenig bis nichts darauf hin. Im Gegenteil: Wie in der unsäglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimawandel scheint die überwiegende Mehrheit der Richterschaft auch bei Corona ganz auf Linie der Exekutive zu liegen. So gut wie niemand scheint bereit zu sein, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und kritischen Stimmen rechtliches Gehör zu verschaffen.

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