einheitlichem EU-Recht?

Darüber sollten Linke und Linksliberale nach dem Gerichtsurteil in Polen diskutieren, statt sich reflexartig auf eine Seite im Machtkampf innerhalb der EU zu stellen.

Der jahrelange Streit zwischen der konservativen polnischen Regierung und der EU geht in eine nächste Runde, nachdem das Oberste polnische Gericht erklärt hat, dass nationales polnisches Recht Vorrang vor EU-Recht hat. Die Entscheidung war nicht überraschend. Schon vor einigen Wochen erinnerte ein regierungskritischer polnischer Ex-Richter daran, dass über die Frage, welches Recht Vorrang hat, nicht nur in Polen, sondern in vielen EU-Staaten gestritten wird, so auch in Deutschland. Womöglich ist schon vergessen, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 5. Mai 2020 erstmals in seiner Geschichte gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestellt hat.

Es gab damit mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Public Sector Purchase Programme der Europäischen Zentralbank (EZB) statt. Das Bundesverfassungsgericht rügte dieses EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen als kompetenzwidrig. Die EZB habe zudem weder geprüft noch ausreichend dargelegt, dass ihre Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen. Die Aufregung war kurze Zeit auch deshalb besonders groß, weil damit eine Steilvorlage für Gerichte in Polen und anderen Ländern geliefert wurde, die ebenfalls anzweifeln, dass das Europäische Gericht einfach in allen EU-Ländern durchregieren kann.

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