… sind wieder unter uns
Zunehmend finden verurteilte oder mutmaßliche Straftäter aus Lateinamerika Zuflucht in Deutschland. Wie passt das zum menschenrechtlichen Anspruch der Bundesregierung?
Je mehr sich Staaten in Lateinamerika seit einigen Jahren der juristischen Aufarbeitung der Militärdiktaturen des vergangenen Jahrhunderts widmen, desto mehr zeichnet sich in Deutschland ein entgegengesetzter Trend ab: Auf der einen Seite des Atlantiks, in Lateinamerika, werden Folterer und Mörder für ihre Taten zunehmend zur Verantwortung gezogen und vor Gericht gestellt.
In Deutschland indes hingegen finden Folterer, Mörder und ihre Helfer, sogar rechtmäßig Verurteilte, Zuflucht vor der Justiz – sofern sie (auch) einen deutschen Pass besitzen oder beantragen können. Denn “kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden”, wie es in Artikel 16 des Grundgesetzes heißt.
Für Menschenrechtsaktivisten muss es wie ein Zynismus der Geschichte wirken, dass Straftäter mit deutschem Pass in den vergangenen Jahren ausgerechnet unter Bundesregierungen mit SPD-Beteiligung einen sicheren Hafen in Deutschland gefunden haben, der Sozialdemokrat Heiko Maas dem einstigen Organisator der 1968er-Ausstellung “Ungesühnte Nazijustiz”, Reinhard Strecker, zugleich aber das Verdienstkreuz am Bande mit der Begründung verlieh, Strecker habe einst “das getan, was die westdeutsche Nachkriegsjustiz viel zu lange versäumt hat: die Täter (…) zu ermitteln und anzuklagen.”
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