des Geheimen bei der Stasi

UMA waren selbst vielen Mitarbeitern des MfS unbekannt. Die Suche nach ihren Personalakten war bisher erfolglos. Offensichtlich wurden diese Akten rechtzeitig vernichtet, was auf die Brisanz dieser Personengruppe hinweist.

Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Asyl gab es in der DDR nicht. Die Aufnahme von Ausländern richtete sich nach dem politischen Nutzen für die SED-Funktionäre. Die aufgenommenen Personen konnten in einem streng geheimen innerstaatlichen Untergrundsystem verschwinden, von dem selbst viele Mitarbeiter der Staatssicherheit nichts wissen durften. In der DDR gab es kein rechtsstaatliches Asylverfahren. Der Öffentlichkeit blieb völlig verborgen, nach welchen Kriterien genehmigt oder abgelehnt wurde. Auch einen Klageweg gab es nicht. Heute zeigen die Akten auf, dass es eine zutiefst politisch geprägte Entscheidung war, denn die Abteilung Internationale Verbindungen beim Zentralkomitee (ZK) der SED hatte eine Schlüsselstellung in diesem Prozess. Daneben war immer das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eingebunden. Die Koordinierung der Abstimmung übernahm das Ministerium des Innern (MdI), denn Asylanträge wurden oft in den Volkspolizeikreisämtern (VPKA) gestellt.

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Jeder international gesuchte Terrorist konnte in der DDR Unterschlupf finden, wenn die SED-Funktionäre der Meinung waren, dass der „gesellschaftliche Fortschritt“ die kriminellen Machenschaften rechtfertigte oder wenn das im „Interesse anderer sozialistischer Staaten“ war. Die Aufnahmeentscheidung war absolut willkürlich.

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