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„Absurd“,…

dass die Koalition Fluthilfe und Infektionsschutz miteinander verknüpft

Union und SPD verknüpfen die Bundestags-Abstimmung über den Fluthilfe-Fonds mit der über die neuen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz. Das Manöver versetzt die Opposition gesammelt in Rage. FDP-Politiker Kubicki sieht so den „Ausnahmezustand“ auf unbestimmte Dauer verlängert.

Die Debatte war hart, der Ton scharf – die voraussichtlich letzte Sitzung des Bundestags vor der Wahl geriet zu einem Schlagabtausch der Abgeordneten. Diese sollten an diesem Dienstag den 30-Milliarden-Euro-Fonds für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli im Westen Deutschlands beschließen. Was unter allen Fraktionen unstrittig war.

Allerdings hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Beschluss zum Fonds mit den von der großen Koalition vorgeschlagenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz verknüpft. Die Abgeordneten konnten am Ende nur über ein Gesetzespaket mit beiden Themen abstimmen. Wer ja zur Flutopferhilfe sagen wollte, musste also letztlich auch der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zustimmen. Alle Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Bundesregierung will…

“epidemische Lage” verlängern – FDP nennt Fortsetzung “verfassungswidrig”  In einer Sondersitzung des Bundestages soll heute die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” um weitere drei Monate verlängert werden.

Der Bund bekommt dadurch weitgehende Sonderrechte zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Aus der Opposition kommt derweil scharfe Kritik.

Eine Verlängerung der Pandemie-Notlage wegen der COVID-19-Pandemie sei verfassungswidrig, heißt es aus den Reihen der FDP. Auch die Grünen sind dagegen, die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” unverändert fortzusetzen. Im Rahmen einer Sondersitzung des Bundestages soll heute darüber entschieden werden. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der “epidemischen Lage”.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), warum eine Fortsetzung seiner Ansicht nach verfassungswidrig wäre:

“Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht.”

Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage.

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