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Skandalurteil in…

Maskenaffäre: Oberlandesgericht sieht keine Bestechlichkeit der CSU-Politiker

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) München, das die Vorwürfe gegen die CSU-Politiker im Zusammenhang mit lukrativen Maskendeals als nicht gerechtfertigt ansieht, kommt einem Fußtritt für das allgemeine Rechtsempfinden gleich. Selbst die Richter sind unzufrieden. Der Fall landet nun beim BGH.

Während die Corona-Krise im vergangenen Jahr das Leben der meisten Menschen erschwerte, verdienten Unions-Politiker an der Notlage viel Geld mit Atemschutzmasken-Geschäften. Dennoch müssen sich die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein in der Affäre laut dem Münchener Oberlandesgericht (OLG) nicht wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Sie erhalten sogar auf diesem Weg erworbene Millionen-Summen zurück.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft München erhobenen Korruptionsvorwürfe gegen den bayerischen Ex-Justizminister Sauter, seinen Parteifreund Nüßlein sowie einen Unternehmer, der die Masken beschafft hatte, seien nach Ansicht dreier Senate des OLG München nicht gerechtfertigt, teilte das Gericht am Donnerstag in München mit. Die Ermittler hatten den drei Beschuldigten zur Last gelegt, “ihren Einfluss und ihre Stellung als Abgeordnete eingesetzt zu haben, Bundes- und Landesbehörden zum Ankauf dieser Masken zu bewegen”. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.

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Befangenheitsantrag gestellt

Entscheidungen über Corona-Notbremse verzögert – Verfassungsrichter in Kritik

Sieben Monate nach der Bundesnotbremse liegen noch immer keine Entscheidungen vor. Anwälte werfen dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, Verschleppung der Verfahren vor. Inzwischen steht er auch wegen eines brisanten Treffens im Fokus, bei dem neben Politikern auch alle Bundesverfassungsrichter teilnahmen.

Noch immer liegt keine Grundsatzentscheidung zu den Corona-Maßnahmen seitens des Bundesverfassungsgerichts vor. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, begründete dies laut FAZ mit schwierigen Rechtsfragen und Anhörung von Sachverständigen verschiedener Fachgebiete.

Entscheidungen zur sogenannten Bundesnotbremse, mit der ab dem 24. April verschärfte Corona-Maßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 eintraten, sollen spätestens im November getroffen werden.

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