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Erklärung…

des russischen Außenministeriums zur EU-Rolle in der Ukraine

Über lange Jahre hat die Europäische Union unter der Maske eines „Friedenstifters“ großzügig das Kiewer Regime finanziert, das infolge eines verfassungswidrigen Staatsstreichs an die Macht gekommen war. Die EU beobachtete lautlos die Ausrottung der Bevölkerung im Donbass, das Ersticken des Russischsprachigen in der Ukraine. In der EU ignorierte man unsere wiederkehrenden Aufforderungen, auf die Übermacht der Nazis in der ukrainischen Regierung, die soziale und wirtschaftliche Blockade und das Ermorden der Zivilbevölkerung im Südosten des Landes aufmerksam zu werden.  Man verknüpfte die ganze Zukunft der  Beziehungen zu Russland mit der Erfüllung des Minsker Maßnahmenpakets und machte nichts, um Kiew zur Umsetzung seiner Schlüsselbestimmungen zu bringen. Gleichzeitig versorgte man die Kiewer Regierung mit Geld und schaffte Visa ab. Unter fragwürdigen Vorwänden wurden antirussische Sanktionen verlängert. Die EU beteiligte sich an von Kiew inszenierten Spektakeln, die die territoriale Integrität der Russischen Föderation in Frage stellen.

Nun sind aber alle Masken gefallen. Der am 27. Februar gefasste EU-Beschluss, die Lieferung tödlicher Waffen an die ukrainische Soldateska aufzunehmen, ist selbstentlarvend. Dieser Beschluss steht für das Ende der europäischen Integration als eines „pazifistischen“ Projekts zur Aussöhnung der europäischen Völker nach dem Zweiten Weltkrieg. Die EU stellte sich endgültig auf die Seite des Kiewer Regimes, das eine Genozidpolitik gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung fährt.

Ohne es selbst zu merken, rutschte man in Brüssel bei seinen antirussischen Aktionen in die Tiefe des Orwelschen Neusprechs. Man erklärte, es solle in den Krieg, der 2014 in der Ukraine vom Zaun gebrochen wurde, über eine Mechanismus mit dem sprechenden Namen „Europäische Friedensfazilität“ zu investieren. Zu den Defensivmitteln rechnet die EU-Führung ungeniert Raketen und Schusswaffen, Munition und sogar Kampfjets.

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Entscheidung gefallen

EU-Kommission stuft Atomkraft und Erdgas als nachhaltig ein

Die EU-Kommission bleibt trotz scharfer Kritik aus vielen Ländern bei ihren Plänen, Atomkraft und Erdgas unter bestimmten Kriterien ein Öko-Label zu geben. So soll das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden.

Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke sollen in der Europäischen Union künftig unter Auflagen als klimafreundlich gelten. Trotz massiver Kritik nahm die Europäische Kommission am Mittwoch einen entsprechenden Rechtsakt an. Er bleibt sogar noch hinter einem ursprünglichen Entwurf zurück und lockert die Auflagen für Gaskraftwerke. Besonders hatte Deutschland darauf gepocht, die Kriterien für Gas flexibler zu gestalten.

Hintergrund der Einstufung von bestimmten Gas- und Atomprojekten als nachhaltig ist die sogenannte Taxonomie der EU. Sie soll Bürger und Anleger dazu bringen, in klimafreundliche Technologien zu investieren, um die Klimaziele der EU zu erreichen.

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Die EU-Kommission …

beauftragt die Machbarkeitsstudie für ein Register der Vermögenswerte aller Bürger

Anfang August hatte ich über eine EU-Ausschreibung für eine Studie zur Machbarkeit eines EU-weiten Vermögensregisters berichtet. Danach hatte die EU-Kommission abgewiegelt. Jetzt wurde der Auftrag für 400.000 Euro an ein Konsortium von drei Instituten vergeben.

Mein Beitrag über die Ausschreibung vom 2. August war einige Wochen lang von den etablierten Medien beschwiegen, dann aber nachgezogen worden. Daraufhin machte die EU-Kommission, was die Welt am Sonntag überoptimistischerweise einen Rückzieher nannte.

WELT zitierte aus einem Brief der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness an den EU-Abgeordneten Markus Ferber (CSU):

“Lassen Sie mich einen wichtigen Punkt von Anfang an klarstellen: Die Kommission hat niemals nahegelegt, dass solch ein Vermögensregister notwendig ist. Das Konzept taucht in keinem unserer Arbeitsprogramme auf, und wir haben niemals in offiziellen Aussagen nahegelegt, dass wir es für notwendig halten.“

Das war aber mitnichten ein Rückzieher der Art, dass man doch lieber darauf verzichten möchte, 400.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie auszugeben. Jetzt hat die EU-Kommission die Auftragsvergabe verkündet, mit unverändertem Auftragstext:

“Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“

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