Zum Hauptinhalt springen

Dauerermächtigung

Spahn-Vorstoß: Dauerhafte Ermächtigung der Landesregierungen zur Einführung aller Corona-Maßnahmen

Jens Spahn ruft die Ampel-Parteien dazu auf, die Corona-Maßnahmen von der epidemischen Lage zu entkoppeln. Damit würde nicht nur der Status quo beibehalten werden: Die Landesregierungen hätten damit faktisch dauerhaft die Möglichkeit, einschneidende Grundrechtseinschränkungen einfach zu verordnen.

Vor einigen Tagen sorgte Jens Spahns Forderung nach einem Auslaufen der epidemischen Lage im November für Aufsehen. Einige witterten schon einen deutschen Freedom Day, jetzt wird klar: Der Bundesgesundheitsminister bezweckt genau das Gegenteil.

In einem Brief an die im Bundestag mehrheitsfähigen Ampel-Fraktionsspitzen schreibt er, dass weitere Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter möglich bleiben müssten. Insbesondere der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes müsse anwendbar bleiben, so Spahn in dem mit dem Kanzleramt abgestimmten Schreiben, über das dpa und Bild-Zeitung übereinstimmend berichten. Daher schlägt er vor, diesen Paragraphen, der aktuell an die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag geknüpft ist, von dieser zu entkoppeln.

Dieser Vorschlag wird nun als eine Art Fallschirm eingeordnet, lediglich als Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Regierungen. Der benannte Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes allerdings beinhaltet auch alle extrem einschränkenden Corona-Maßnahmen. So zum Beispiel: Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Kontaktbeschränkungen, Schließung oder Beschränkung nahezu aller Bereiche des öffentlichen Lebens von Veranstaltungen über Gastronomie bis zum Einzelhandel, die allgemeine Maskenpflicht, Sperrstunde und sogar Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. All diese Maßnahmen wiederum bedürften keiner weiteren Bundestagsabstimmung, sondern könnten einfach per Rechtsverordnung durch die Landesregierungen erlassen werden.

weiterlesen

Befangenheitsantrag gestellt

Entscheidungen über Corona-Notbremse verzögert – Verfassungsrichter in Kritik

Sieben Monate nach der Bundesnotbremse liegen noch immer keine Entscheidungen vor. Anwälte werfen dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, Verschleppung der Verfahren vor. Inzwischen steht er auch wegen eines brisanten Treffens im Fokus, bei dem neben Politikern auch alle Bundesverfassungsrichter teilnahmen.

Noch immer liegt keine Grundsatzentscheidung zu den Corona-Maßnahmen seitens des Bundesverfassungsgerichts vor. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, begründete dies laut FAZ mit schwierigen Rechtsfragen und Anhörung von Sachverständigen verschiedener Fachgebiete.

Entscheidungen zur sogenannten Bundesnotbremse, mit der ab dem 24. April verschärfte Corona-Maßnahmen ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 eintraten, sollen spätestens im November getroffen werden.

weiterlesen
 

Diese Seite ( Öffentlicher Bereich ) verwendet Kekse / Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.