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Verfassungswidrige…

… Ausgangssperren: Söder will gegen Urteil in Revision gehen

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Unrechtmäßigkeit der Ausgangssperren in Bayern erklärte die Regierung des Freistaats, dass man gegen das Urteil in Revision gehen wolle. In den sozialen Medien mehrten sich unterdessen Forderungen nach Söders Rücktritt.

Bayerns Regierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu den Ausgangssperren nicht akzeptieren. Anfang der Woche hatten die Verwaltungsrichter die strengen Corona-Maßnahmen in Bayern für unzulässig erklärt (RT DE berichtete). Unter anderem wurde bemängelt, dass damals einzelne Personen ohne bestimmten Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften, obwohl das von ihnen ausgehende Infektionsrisiko gering war.

Die Richter kritisierten zudem, dass die Bürger unter Generalverdacht gestellt würden, weil man ihnen unterstelle, dass sie beim Verlassen des Hauses Menschenansammlungen bilden. In der Gerichtsentscheidung (Az. 20 N 20.767) hieß es dazu ungewöhnlich deutlich, dass “dies ein rechtswidriges Verhalten der Bürger unterstellt und dieses sogar voraussetzt”.

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Urteil des …

Verwaltungsgerichtshofs: Söder-Ausgangssperre rechtswidrig

Das haben jetzt drei Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof so entschieden (Aktenzeichen: 20 N 20.767). Wörtlich heißt es in dem 31 Seiten dicken Urteil: „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war”.

Das Gericht folgte also größtenteils der Argumentation der zwei Kläger, die sich unter anderem auch darauf beriefen, dass die Ausgangssperre ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte sei – mildere Mittel hätten zur Verfügung gestanden, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

Die Richter bemängelten, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. „Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet“, erklärt VGH-Sprecher Andreas Spiegel.

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