bis zur Geburt?

Eine falsche Berufswahl macht unglücklich, aber sie lässt sich ändern. Eine Abtreibung hingegen ist eine endgültige Entscheidung. Für manche Frauen ist sie eine Erleichterung, andere bereuen sie ihr Leben lang. Doch hier geht es mehr als um eine persönliche Entscheidung. Viele Parteien haben das Thema Abtreibung in ihr Wahlprogramm aufgenommen.

Laut Paragraf 218 Strafgesetzbuch wird jemand, der eine Schwangerschaft abbricht, mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren, bestraft. Aber es gibt auch Ausnahmen, beispielsweise wenn seit der Zeugung nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind, wenn das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde oder die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in einer besonderen Bedrängnis befindet. Aber was sagen die Parteien dazu?

Wenn es nach der Linken geht, soll es ein „Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft“ geben. Sie fordert die Abschaffung des Paragrafen und wendet sich damit gegen das seit 150 Jahren bestehende Abtreibungsverbot und die damit verbundene „Austragungspflicht“ der Schwangeren.

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