Ein mögliches „Corona-Tribunal“ müsste mit einer historischen Sensibilität durchgeführt werden, bräuchte klare Vorbedingungen und eine realistische Zielsetzung.
Im Zusammenhang mit der sogenannten Covid-19-Pandemie sprach Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich in einer millionenfach gesehenen Stellungnahme im Oktober 2020 von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (1). Zeitgleich gab es in der Widerstandsbewegung erste Forderungen nach einem „neuen Nürnberg“, einem Tribunal, das den Corona-Komplex juristisch aufarbeiten soll. Der Artikel beschäftigt sich mit Vorbedingungen und möglichen Zielsetzungen solcher Prozesse.
Mit Beginn des Jahres 2021 wurde der Ruf nach einer umfassenden juristischen Aufarbeitung der Unrechtsherrschaft des Corona-Regimes deutlicher hörbar. Dazu beigetragen hatte neben dem enormen Ausmaß der „Kollateralschäden“ der Maßnahmen zur Eindämmung der angeblichen Pandemie auch die konstante Weigerung der Protagonisten, Hinweise auf die völlige Unverhältnismäßigkeit ihres Handelns ernst zu nehmen.
Beantwortet wurde und wird die Bitte, abweichende Meinungen und Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, mit einer sich ständig verschärfenden Maßnahmensalve, mit ungerechtfertigter Diffamierung oder beharrlichem Schweigen. In jenen wenigen Prozessen, in denen Richter über pandemische Tatsachen — nicht über verwaltungsrechtliche Details — urteilten, stellte sich Mal um Mal heraus, dass in den Regierungsakten keinerlei faktische Grundlagen für die Maßnahmen zu finden sind, und zwar weltweit.
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