Eine marktwirtschaftliche Tarnkappe für staatlichen Interventionismus

Die Idee und der aktuelle Stand

Ein wesentlicher Teil der Klimaschutzpolitik ist der CO2-Emissionshandel. Oder genauer: der Handel mit CO2-Emissionsrechten, also zertifizierten Rechten zum Ausstoß von CO2. Diese Rechte dürfen also verkauft und gekauft werden. Politisch, wenn auch faktenwidrig, ist entschieden worden, das anthropogene CO2 (aus dem Verbrennen von Kohle, Erdöl und Erdgas) als schädlich zu brandmarken und daher dessen Ausstoßmenge (Emission) drastisch einzuschränken. Für Klimaschützer klingt das gut und für (noch zu) viele Menschen klingt es ebenfalls gut; zu lange schon sind sie der ständigen Agitation gegen ein „Aufheizen“ der Erdatmosphäre ausgesetzt und daher bereit, der Panikmache zu glauben. Aber was ist sonst noch vom Emissionshandel zu halten?

Kurz gefasst sieht seine Regelung so aus: Staatliche Anweisung legt für die einschlägigen Wirtschaftszweige eine gesamte CO2-Emissionsmenge als Emissionsrecht fest. Dieses Kontingent darf nicht überschritten werden. Aber innerhalb dieses Kontingents ist den Unternehmen jener Wirtschaftszweige der CO2-Ausstoß als „Verschmutzungsrecht“ begrenzt erlaubt. Wer emittieren will, muss über ihm zugewiesene Teil-Emissionsrechte aus diesem Kontingent verfügen. Im Anfangszustand der Regelung erhält er die Rechte, gemessen an seinem bisherigen CO2-Ausstoß, unentgeltlich. Mit den Rechten kann er handeln. Emittiert er durch technische Neuerungen weniger CO2. als ihm zugestanden ist, darf er die Rechte an seiner eingesparten CO2-Menge an andere veräußern. Diese Möglichkeit dient als Anreiz, CO2 einzusparen. Wer mehr als ihm zugestanden emittieren will (oder muss), kann seinen Mehrbedarf an Emissionsrechten käuflich hinzuerwerben. Abwickeln ließe sich dieser Handel über eine Börse. Für die Emissionsrechte (Zertifikate) würden sich nach Angebot und Nachfrage Preise bilden.

weiterlesen