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Neue Dokumentation…

… enthüllt, wie korrupt und destruktiv „Grüne Energie“ ist: „Das ist ein kaputtes System“

Die Zukunft der grünen Energie ist überhaupt nicht grün. Ein beeindruckender neuer Dokumentarfilm zeigt, wie korrupt und zerstörerisch sie für unsere Umwelt ist.

Ein ehemaliger KPMG-Mitarbeiter in London stellt fest, dass die grüne Energiebewegung durch und durch korrupt ist.

„Die ganze Zeit über fühlten sich die Dinge komisch an. Es war wie eine Störung. Es fühlt sich einfach nicht richtig an. Diese Leute machen diese großen Projekte und verdienen eine Menge Geld. Aber sie sind nicht nachhaltig. Wissen Sie, das sind einige der egoistischsten Monster. In den Lieferketten dieser Unternehmen gibt es eine Menge dunkler Machenschaften. Es geht nur um Geld, und sie benutzen die Nachhaltigkeitsagenda nur als ein weiteres Instrument, einen weiteren Knüppel, mit dem sie ihre Lieferanten schlagen können.“ – Alexander Pohl, ehemaliger Mitarbeiter, KPMG London. „Diese Leute sind überall, es ist eine systemische Korruption.“

Die grüne Bewegung basiert auf Lügen: Der Mensch ist nicht der größte Klimatreiber, und die grünen Energien retten die Umwelt nicht. Das Gegenteil ist die Realität.

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Russische Aufsichtsbehörde…

…Roskomnadsor über Löschung der YouTube-Kanäle von RT DE

YouTube hat die Kanäle von RT DE und Der Fehlende Part wegen angeblicher “schwerer oder wiederholter” Verstöße gegen die Gemeinschaftsrichtlinien gelöscht. Der Schritt erfolgte ohne Vorwarnung. Die russische Aufsichtsbehörde Roskomnadsor kommentierte die Situation bereits.

Am Dienstagnachmittag hat YouTube ohne Vorwarnung die Kanäle von RT DE und Der Fehlende Part gelöscht. Als Grund hierfür führt das Videoportal angebliche “schwere oder wiederholte” Verstöße gegen die Gemeinschaftsrichtlinien an. Damit ist der Kanal von RT DE mit 614.000 Abonnenten und mehr als 547 Millionen Zugriffen nicht mehr erreichbar.

Der Russische Föderale Dienst für die Aufsicht im Bereich der Informationstechnologie und Massenkommunikation Roskomnadsor bat YouTube-Eigentümer Google in einem Schreiben um eine Stellungnahme:

“Diese Maßnahmen von YouTube in Bezug auf die Kanäle verstoßen gegen die wichtigsten Grundsätze des freien Informationsflusses und des ungehinderten Zugangs zu Informationen. Wir betrachten diese Maßnahmen der YouTube-Administration als einen Akt der Zensur und halten jede Einschränkung des Zugangs zu den Kanälen für inakzeptabel.”

“Wir fordern, dass alle Beschränkungen für RT DE und Der Fehlende Part so schnell wie möglich aufgehoben werden und dass Roskomnadsor darüber informiert wird und die Gründe für die Löschung erläutert werden.”

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Durchsuchungen in Hamburg

Die Staatsanwaltschaft Köln durchsucht nach Informationen von WDR und SZ Finanzbehörden und Wohnräume in Hamburg. Betroffen sind auch der Ex-SPD-Politiker Kahrs und ein ehemaliger Innensenator der Hansestadt.

Die Fahnder aus Nordrhein-Westfalen rückten nach Informationen von WDR und “Süddeutscher Zeitung” am Morgen an: Sie traten unauffällig auf, verzichteten auf Blaulicht und uniformierte Polizei. Die Ermittler steuerten das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen sowie Privatwohnungen an. In der Tasche hatten sie einen Durchsuchungsbeschluss. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Finanzbeamtin, ebenso wie gegen zwei frühere Größen der Hamburger SPD: Johannes Kahrs, einst haushaltspolitischer Sprecher im Bundestag sowie des einflussreichen “Seeheimer Kreises” und einen ehemaligen Innensenator der Hansestadt Hamburg.

Zwei Tage nach der Bundestagswahl holt die Hamburger Sozialdemokraten damit der Cum-Ex-Skandal ein. Der Verdacht der Staatsanwaltschaft Köln: Die genannten Politiker und Staatsdiener sollen der Hamburger Privatbank MM Warburg geholfen haben, dass 47 Millionen Euro Steuergeld aus illegalen Cum-Ex-Geschäften damals von der Hamburger Finanzbehörde nicht zurückgefordert wurden. Geld, das erst nach einem Urteil des Landgerichts Bonn von der Warburg Bank zurück bezahlt wurde. Wer einem Kriminellen hilft, sich die Vorteile aus einer Tat zu sichern, macht sich selbst strafbar. Im Strafgesetzbuch ist dies als “Begünstigung” festgehalten – und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

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