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1 Mio. Bayern …

könnten Söder stürzen

In diesen Tagen können die Bürger des Freistaates Bayern darüber entscheiden, ob Ihnen die Idee der direkten Demokratie ebenso wichtig ist, wie der Schutz von Bienenvölkern.

2019 hatte das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ Erfolg und der Bayerische Landtag hat die Forderungen der Umweltschützer angenommen.

Nun können die Bürger im Freistaat entscheiden, ob sie sich mit ihren Volksvertretern ebenso intensiv befassen möchten, wie mit den Bienen.

Dazu hat ein Bürger-Bündnis ein Volksbegehren auf den Weg gebracht. Dieses Mal geht es um die vorzeitige Abberufung des Landtages.

In Bayern haben die Bürger ab sofort die Möglichkeit, dem Ministerpräsidenten und den Abgeordneten in der laufenden Legislaturperiode zu kündigen.

Die Bayerische Verfassung ermöglicht die Abberufung des Bayerischen Landtages unter bestimmten Voraussetzungen.

Dazu müssten nun eine Million wahlberechtigte Bayern, innerhalb von 14 Tagen unterschreiben. Die Frist läuft vom 14. bis zum 27. Oktober.

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Nato:

“Das Gehirn wird das Schlachtfeld des 21. Jahrhunderts”

In der Nato wird eine neue Gefahr propagiert: die “kognitive Kriegsführung”, die Verhalten und Denken der Menschen manipulieren kann. Mit der “Militarisierung der Neurowissenschaften” soll ein Krieg um die Köpfe geführt werden.

In der Nato geht das Konzept einer “kognitiven Kriegsführung” umher, seitdem man 2014 gesehen hat, das die bislang praktizierte strategische Kommunikation ein zweites Mal im Ukraine-Konflikt gescheitert ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte man gegen den Ostblock, der Meinungs- und Pressefreiheit von oben zu kanalisieren suchte, auf den freien Informationsfluss (free flow of information). Auch das Internet wurde zunächst noch als Mittel gesehen, die gegnerischen autoritären Systeme zu unterwandern, bis die Islamisten mit 9/11 und im Irak-Krieg gezeigt haben, dass sich der freie Informationsfluss im Internet, aber auch mit zu eigenen Sendern konkurrierenden Auslandssendern wie al-Jazeera – und später Russia Today, TeleSur oder PressTV – unterwandern lässt.

In einer Studie über kognitive Kriegsführung des mit der Nato verbundenen Innovation Hub geht es darum, dass in zunehmend asymmetrischen und grauen Konflikten die Möglichkeiten wachsen, den menschlichen Geist mit “neurowissenschaftlichen Techniken und Mitteln” zu manipulieren und letztlich “Neurowaffen” zu entwickeln. Das erweitere die traditionellen Manipulationstechniken durch die Informationstechnik und den Infowar und führe zu einer “Militarisierung der Neurowissenschaften”. Mit Übertreibungen wird nicht gespart: “Das Gehirn wird das Schlachtfeld des 21. Jahrhunderts.” Nicht mehr das Territorium, “die Menschen sind die umkämpfte Domäne.”

Der menschliche Geist gilt nun als neue, sechste Kriegsdomäne neben den klassischen Domänen Land, Meer und Luft sowie den neuen im Weltraum und im Cyberspace.

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Mit dieser Neuerung …

werden Meinungsäußerungen schnell zur Straftat

Alles, was nicht strafbar ist, darf in Sozialen Netzwerken geäußert werden. Aber was heißt das? Der neue Straftatbestand „Verhetzende Beleidigung“ dürfte helfen, das zu entscheiden. Die Äußerung „Ausländer raus!“ etwa ist nun strafbar – nicht dagegen „Männer sind Schweine!“

Gerichte setzten die Meinungsfreiheit zunehmend gegen Plattformen wie YouTube durch. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Interviewclips der Aktion #allesaufdentisch zu Unrecht gelöscht wurden. Die Plattform hatte sich auf seine Nutzungsbedingungen gestützt, aber nicht konkret begründet, warum die Äußerungen konkret gegen das „virtuelle Hausrecht“ verstießen.

Nutzer, Plattformen und Gerichte wissen nun, woran sie sind, solange es eindeutig nicht um strafbare Inhalte geht.

Allerdings gibt es weniger eindeutige Fälle. Etwa dann, wenn es um Beleidigungen und damit um Straftaten geht, die zu einer Löschpflicht führen. Dafür ist ein neuer Straftatbestand von Bedeutung, der seit Ende September 2021 im Strafgesetzbuch steht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/192a.html

Quelle
 

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