werden Meinungsäußerungen schnell zur Straftat

Alles, was nicht strafbar ist, darf in Sozialen Netzwerken geäußert werden. Aber was heißt das? Der neue Straftatbestand „Verhetzende Beleidigung“ dürfte helfen, das zu entscheiden. Die Äußerung „Ausländer raus!“ etwa ist nun strafbar – nicht dagegen „Männer sind Schweine!“

Gerichte setzten die Meinungsfreiheit zunehmend gegen Plattformen wie YouTube durch. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Interviewclips der Aktion #allesaufdentisch zu Unrecht gelöscht wurden. Die Plattform hatte sich auf seine Nutzungsbedingungen gestützt, aber nicht konkret begründet, warum die Äußerungen konkret gegen das „virtuelle Hausrecht“ verstießen.

Nutzer, Plattformen und Gerichte wissen nun, woran sie sind, solange es eindeutig nicht um strafbare Inhalte geht.

Allerdings gibt es weniger eindeutige Fälle. Etwa dann, wenn es um Beleidigungen und damit um Straftaten geht, die zu einer Löschpflicht führen. Dafür ist ein neuer Straftatbestand von Bedeutung, der seit Ende September 2021 im Strafgesetzbuch steht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/192a.html

Quelle