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Bundesverwaltungsgericht:

Zweifel an 5G-Auktion

Das Bundesverwaltungsgericht gab am Donnerstag bekannt, dass eine Klage des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden sei, meldet handelsblatt.com. Es müsse demnach geklärt werden, ob die Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln «frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern» gewesen sei. Die Richter würden zudem befürchten, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss genommen hätte. Sie sähen Anhaltspunkte, dass das Ministerium «in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen».

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten bekanntlich vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie hätten sich dabei zu Mindestausbauzielen verpflichtet, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen würden. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung habe der Bund hingegen verzichtet. So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätte kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen und ihre Position gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt.

Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und seien vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht habe ihnen nun den Rücken gestärkt. Bei dem Verfahren gehe es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil wäre aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nachricht. Beide Unternehmen hätten den Leipziger Richterspruch begrüßt.

Quelle

Dauerermächtigung

Spahn-Vorstoß: Dauerhafte Ermächtigung der Landesregierungen zur Einführung aller Corona-Maßnahmen

Jens Spahn ruft die Ampel-Parteien dazu auf, die Corona-Maßnahmen von der epidemischen Lage zu entkoppeln. Damit würde nicht nur der Status quo beibehalten werden: Die Landesregierungen hätten damit faktisch dauerhaft die Möglichkeit, einschneidende Grundrechtseinschränkungen einfach zu verordnen.

Vor einigen Tagen sorgte Jens Spahns Forderung nach einem Auslaufen der epidemischen Lage im November für Aufsehen. Einige witterten schon einen deutschen Freedom Day, jetzt wird klar: Der Bundesgesundheitsminister bezweckt genau das Gegenteil.

In einem Brief an die im Bundestag mehrheitsfähigen Ampel-Fraktionsspitzen schreibt er, dass weitere Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter möglich bleiben müssten. Insbesondere der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes müsse anwendbar bleiben, so Spahn in dem mit dem Kanzleramt abgestimmten Schreiben, über das dpa und Bild-Zeitung übereinstimmend berichten. Daher schlägt er vor, diesen Paragraphen, der aktuell an die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag geknüpft ist, von dieser zu entkoppeln.

Dieser Vorschlag wird nun als eine Art Fallschirm eingeordnet, lediglich als Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Regierungen. Der benannte Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes allerdings beinhaltet auch alle extrem einschränkenden Corona-Maßnahmen. So zum Beispiel: Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Kontaktbeschränkungen, Schließung oder Beschränkung nahezu aller Bereiche des öffentlichen Lebens von Veranstaltungen über Gastronomie bis zum Einzelhandel, die allgemeine Maskenpflicht, Sperrstunde und sogar Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. All diese Maßnahmen wiederum bedürften keiner weiteren Bundestagsabstimmung, sondern könnten einfach per Rechtsverordnung durch die Landesregierungen erlassen werden.

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150 Milliarden Euro…

Steuerschaden durch Cum-Ex und andere Tricks – Staat tatenlos

Der Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte und ähnliche Steuertricks ist laut einer internationalen Medienrecherche dreimal so hoch wie bisher angenommen. Insgesamt belaufen sich die Steuerschäden auf rund 150 Milliarden Euro.

Nach neuen Berechnungen beläuft sich der weltweite Schaden durch Cum-Ex, Cum-Cum und vergleichbare Betrugssysteme auf mindestens 150 Milliarden Euro. Diese Summe ist dreifach größer als bisher bekannt, berichtet das ARD-Magazin „Panorama“. Grundlage sind gemeinsame Recherchen von 15 internationalen Medienpartnern, an denen in Deutschland auch „Correctiv“ beteiligt war.

Das Geld ließen sich Banken und andere Finanzakteure demnach „zurückerstatten“, obwohl sie entsprechende Steuern nie gezahlt hatten. Neben Deutschland und den USA wurden zwischen dem Jahr 2000 und 2020 mindestens zehn europäische Staaten Opfer dieses Steuerbetrugs.

Weiteres Ergebnis der Recherchen: Die Bundesregierung scheint sogenannte Cum-Cum-Geschäfte bis heute nicht effektiv zu bekämpfen – obwohl ihr die immensen Verluste, die der Steuerkasse dadurch entstehen, bekannt sind. „Die Information hat auch das Bundesfinanzministerium, und zwar zumindest von mir“, sagte der Mannheimer Steuerprofessor Christoph Spengel dem Magazin „Panorama“.

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