Spahn-Vorstoß: Dauerhafte Ermächtigung der Landesregierungen zur Einführung aller Corona-Maßnahmen

Jens Spahn ruft die Ampel-Parteien dazu auf, die Corona-Maßnahmen von der epidemischen Lage zu entkoppeln. Damit würde nicht nur der Status quo beibehalten werden: Die Landesregierungen hätten damit faktisch dauerhaft die Möglichkeit, einschneidende Grundrechtseinschränkungen einfach zu verordnen.

Vor einigen Tagen sorgte Jens Spahns Forderung nach einem Auslaufen der epidemischen Lage im November für Aufsehen. Einige witterten schon einen deutschen Freedom Day, jetzt wird klar: Der Bundesgesundheitsminister bezweckt genau das Gegenteil.

In einem Brief an die im Bundestag mehrheitsfähigen Ampel-Fraktionsspitzen schreibt er, dass weitere Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter möglich bleiben müssten. Insbesondere der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes müsse anwendbar bleiben, so Spahn in dem mit dem Kanzleramt abgestimmten Schreiben, über das dpa und Bild-Zeitung übereinstimmend berichten. Daher schlägt er vor, diesen Paragraphen, der aktuell an die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag geknüpft ist, von dieser zu entkoppeln.

Dieser Vorschlag wird nun als eine Art Fallschirm eingeordnet, lediglich als Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Regierungen. Der benannte Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes allerdings beinhaltet auch alle extrem einschränkenden Corona-Maßnahmen. So zum Beispiel: Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Kontaktbeschränkungen, Schließung oder Beschränkung nahezu aller Bereiche des öffentlichen Lebens von Veranstaltungen über Gastronomie bis zum Einzelhandel, die allgemeine Maskenpflicht, Sperrstunde und sogar Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. All diese Maßnahmen wiederum bedürften keiner weiteren Bundestagsabstimmung, sondern könnten einfach per Rechtsverordnung durch die Landesregierungen erlassen werden.

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