US-Anklage
Maxwell „servierte“ Epstein Minderjährige für sexuellen Missbrauch
Mit schweren Vorwürfen der Anklage hat mehr als zwei Jahre nach dem Tod des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein der Prozess gegen dessen langjährige Vertraute Ghislaine Maxwell begonnen. Staatsanwältin Lara Pomerantz bezeichnete die 59-Jährige am Montag vor einem Bundesgericht in New York als „gefährliche“ Frau, die Epstein Minderjährige zum „sexuellen Missbrauch serviert“ habe.
„Sie hat junge Mädchen hereingelegt, damit sie von einem Raubtier belästigt werden“, sagte Pomerantz. Maxwell habe sich das Vertrauen der Mädchen erschlichen und später geholfen, „missbräuchliches sexuelles Verhalten zu normalisieren“.
Maxwell – nach Pomerantz‘ Worten die „beste Freundin und rechte Hand“ Epsteins – wird in sechs Anklagepunkten Sexhandel zur Last gelegt. Die US-Justiz wirft der Tochter des verstorbenen britischen Medienmoguls Robert Maxwell vor, über Jahre Minderjährige für Epstein rekrutiert zu haben, die dann von dem Finanzinvestor sexuell missbraucht wurden. Bei einer Verurteilung droht ihr jahrzehntelange Haft.
weiterlesenCorona-Impfpflicht…
… für alle? Künftiger Justizminister Buschmann offen für Abstimmung im Bundestag
Bisher lehnte die FDP die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht strikt ab.
Jetzt zeigt sich der künftige Bundesjustizminister Marco Buschmann offen dafür.
Er schlägt vor, diese Impfpflicht zur Gewissensfrage zu erklären und die Abstimmung im Bundestag freizugeben.
Der künftige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat dafür plädiert, die Abstimmung über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht zur Gewissensfrage zu erklären und darüber den Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg frei entscheiden zu lassen.
„Die allgemeine Impfpflicht berührt viele schwierige Fragen“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ist der Grundrechtseingriff in die körperliche Integrität verhältnismäßig? Welche Ausnahmen muss es geben? Wie setzt man diese Pflicht durch? Wie organisiert man es als Staat zu wissen, wer einer solchen Pflicht nachkommt und wer nicht? All das wird in allen demokratischen Fraktionen strittig diskutiert.“
Buschmann fügte hinzu: „Bei solchen medizinethischen Themen hat es sich in der Vergangenheit bewährt, sie zur Gewissensfrage zu erklären. Das Parlament diskutiert dann anhand von Gruppenanträgen.“ Solche Gruppenanträge sind nach RND-Informationen in Vorbereitung.
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