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Putin im O-Ton über…

über Gender, Cancel Culture, Neusprech und andere Absurditäten des Westens 

Auf der alljährlichen Valdai-Konferenz hat der russische Präsident Putin eine Rede gehalten, die für westliche Ohren sehr ungewöhnlich klingt. Die Rede war eine Generalabrechnung mit den Tendenzen im Westen, alle alten Traditionen über Bord zu werfen und durch Neues zu ersetzen.

Die Valdai-Konferenzen sind vielen ein Begriff, denn dort tritt der russische Präsident Putin jedes Jahr mit einer Rede auf und nimmt dann an der Podiumsdiskussion teil. Da die Valdai-Konferenzen die wichtigste geopolitische Diskussionsrunde Russlands sind, werden die Auftritte Putins dabei weltweit sehr genau verfolgt und ich habe in meinem Buch über Putin sehr ausführlich aus den Diskussionen der Valdai-Konferenzen einiger Jahre übersetzt.

Auch in diesem Jahr hat Putin dort eine Rede gehalten, die allerdings mit fast 40 Minuten ungewöhnlich lang war, weshalb ich sie nicht komplett übersetzt habe. Ich werde dazu nach der Übersetzung noch einige Worte sagen. Übersetzt habe ich jedoch den Teil der Rede, in dem Putin die angeblich fortschrittlichen westlichen Werte einer regelrechten Generalabrechnung unterzogen hat.

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Bundesverwaltungsgericht:

Zweifel an 5G-Auktion

Das Bundesverwaltungsgericht gab am Donnerstag bekannt, dass eine Klage des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden sei, meldet handelsblatt.com. Es müsse demnach geklärt werden, ob die Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln «frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern» gewesen sei. Die Richter würden zudem befürchten, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss genommen hätte. Sie sähen Anhaltspunkte, dass das Ministerium «in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen».

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten bekanntlich vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie hätten sich dabei zu Mindestausbauzielen verpflichtet, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen würden. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung habe der Bund hingegen verzichtet. So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätte kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen und ihre Position gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt.

Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und seien vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht habe ihnen nun den Rücken gestärkt. Bei dem Verfahren gehe es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil wäre aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nachricht. Beide Unternehmen hätten den Leipziger Richterspruch begrüßt.

Quelle

Dauerermächtigung

Spahn-Vorstoß: Dauerhafte Ermächtigung der Landesregierungen zur Einführung aller Corona-Maßnahmen

Jens Spahn ruft die Ampel-Parteien dazu auf, die Corona-Maßnahmen von der epidemischen Lage zu entkoppeln. Damit würde nicht nur der Status quo beibehalten werden: Die Landesregierungen hätten damit faktisch dauerhaft die Möglichkeit, einschneidende Grundrechtseinschränkungen einfach zu verordnen.

Vor einigen Tagen sorgte Jens Spahns Forderung nach einem Auslaufen der epidemischen Lage im November für Aufsehen. Einige witterten schon einen deutschen Freedom Day, jetzt wird klar: Der Bundesgesundheitsminister bezweckt genau das Gegenteil.

In einem Brief an die im Bundestag mehrheitsfähigen Ampel-Fraktionsspitzen schreibt er, dass weitere Schutzmaßnahmen für Herbst und Winter möglich bleiben müssten. Insbesondere der Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes müsse anwendbar bleiben, so Spahn in dem mit dem Kanzleramt abgestimmten Schreiben, über das dpa und Bild-Zeitung übereinstimmend berichten. Daher schlägt er vor, diesen Paragraphen, der aktuell an die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag geknüpft ist, von dieser zu entkoppeln.

Dieser Vorschlag wird nun als eine Art Fallschirm eingeordnet, lediglich als Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Regierungen. Der benannte Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes allerdings beinhaltet auch alle extrem einschränkenden Corona-Maßnahmen. So zum Beispiel: Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Kontaktbeschränkungen, Schließung oder Beschränkung nahezu aller Bereiche des öffentlichen Lebens von Veranstaltungen über Gastronomie bis zum Einzelhandel, die allgemeine Maskenpflicht, Sperrstunde und sogar Demonstrationsverbote und Ausgangssperren. All diese Maßnahmen wiederum bedürften keiner weiteren Bundestagsabstimmung, sondern könnten einfach per Rechtsverordnung durch die Landesregierungen erlassen werden.

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