Deutschland keine Verfassung?

Gegenseitige Kontrolle sollte einmal sicherstellen, dass die Rechte, die im Grundgesetz stehen, auch gewahrt bleiben. Von beidem ist nicht mehr viel übrig. Politik, Justiz, Medien, selbst Wissenschaft sind so verflochten, dass Kontrolle nur noch Illusion ist. Was wäre der Ausweg?

Auf diese Frage gibt es viele und keine Antworten. Da fehlt nur noch meine allgemeinverständlich, ohne juristische Spitzfindigkeiten erklärte Begründung. Eine Verfassung ist nur eine solche, wenn sich ein Volk diese selbstbestimmt und in freier Entscheidung gibt, was bedeutet, dass die Menschen insgesamt darüber abstimmen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist zwar einer der besten Verfassungsentwürfe der Welt, da es in den Artikeln 1 bis 19 die wichtigsten Forderungen der Menschenrechte spiegelt. Es ist aber keine Verfassung, weil sie dem Volk “gegeben wurde”. Und dieses Volk durfte seit dessen Verkündung im Jahr 1949 weder über die Erstfassung noch über irgendeine der unzähligen späteren Änderungen, die durch die politische Elite des Landes betrieben wurden, in direkter und freier Wahl abstimmen.

Als die Besatzungsmächte nach dem Krieg beschlossen, Deutschland eine Art von Verfassung zu ermöglichen, wollte man aus zwei Gründen nicht das Risiko eingehen, die Bevölkerung dazu zu befragen. Der erste Grund war das tiefsitzende Misstrauen gegenüber den Menschen, die das Nazireich so willig unterstützt hatten, und der zweite Grund war die Tatsache, dass es einen Alternativentwurf im Osten des Landes gab. Und man wollte nicht riskieren, dass der kapitalistische Verfassungsentwurf im Westen mit Blick auf die Teilung des Landes und den Gesellschaftsentwurf im Osten möglicherweise abgelehnt werden könnte.

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