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Eine Million Euro…

Zwangsgeld täglich: EuGH fällt Urteil im Justizstreit mit Polen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Mitteilung des Gerichtshofes vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen.

Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Die Finanzsanktionen gegen Polen waren am 9. September von der für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in der EU zuständigen EU-Kommission beantragt worden. Sie werden nun so lange fällig, bis Polen den Anordnungen des EuGH Folge leistet.

„Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein“, hatte Kommissionschefin Ursula von der Leyen damals kritisiert. Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sprach hingegen von einer „Aggression gegen Polen und von einem „juristischen hybriden Krieg“.

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Polen geht …

auf Konfrontationskurs – Kommt es zum „Polexit“?

Polens Oberstes Gericht heizt mit einer historischen Entscheidung gegen den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht den Streit der Regierung in Warschau mit Brüssel weiter an.

Polen soll nach Auffassung von Regierungschef Mateusz Morawiecki trotz des historischen Urteils des polnischen Verfassungsgerichts gegen den Vorrang von EU-Recht Teil der Gemeinschaft bleiben. „Polens Platz ist in der europäischen Familie der Nationen und wird es auch bleiben“, erklärte Morawiecki am Freitag auf Facebook. „Der Eintritt Polens und der mitteleuropäischen Länder in die EU ist einer der Höhepunkte der vergangenen Jahrzehnte.“

Das Warschauer Verfassungsgericht hatte am Donnerstag die EU-Verträge in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Den EU-Institutionen warf es vor, sich unrechtmäßig in Polens innere Angelegenheiten einzumischen und insbesondere mit ihrem Vorgehen gegen umstrittene Justizreformen der polnischen Regierung ihre Kompetenzen zu überschreiten.

Brüssel reagierte „besorgt“ auf die Entscheidung. Die EU-Kommission unterstrich die Bedeutung der Grundprinzipien der gemeinschaftlichen Rechtsordnung; der Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht sowie der bindende Charakter von Entscheidungen der EU-Justiz seien zentral für den Staatenbund.

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