Anti-Sanktionsgesetz führt zu globaler Zwickmühle für Unternehmen

Ein neues Gesetz der KP Chinas könnte bedeuten, dass Unternehmer ihre Geschäfte in China aufgeben müssen. Sollen sie internationalen Maßstäben folgen und die Einhaltung der Menschenrechte fordern? Oder fügen sie sich den chinesischen Vorgaben und werden von anderen Staaten sanktioniert?

Die deutschen Unternehmen, die mit China handeln, aus China Vorprodukte beziehen oder einen Standort im Reich der Mitte aufgebaut haben, stecken in einer Zwickmühle. Und nicht nur die deutschen.

Befolgen sie die internationalen Sanktionen gegen China, dann müssen sie in China mit einer Klage, Sanktionen und Schadenersatzforderungen rechnen.

Setzen sie die Sanktionen nicht um, drohen Strafen nach internationalem Recht.

Im März 2020 verhängten in einer koordinierten Aktion die EU, die USA, Kanada und das Vereinigte Königreich Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen.

Peking antwortete darauf mit einem Anti-Sanktionsgesetz, welches die kommunistische Führung am 10. Juni 2021 beschlossen hat. Das Gesetz wurde vom Ständigen Ausschuss des 13. Nationalen Volkskongresses nach nur zweimaliger Lesung (drei sind üblich) verkündet. Am 20. August tagte der Ständige Ausschuss erneut zu dem Gesetz. Anlass dessen war die mögliche Ausweitung der Gültigkeit auf Hongkong und Macao.

Mit 16 Artikeln soll das neue Gesetz der KP Chinas die rechtliche Grundlage für Vergeltungsmaßnahmen gegen „diskriminierende, restriktive Maßnahmen“ bilden. Dazu zählt Peking alle Maßnahmen, die sich hauptsächlich gegen China richten – darunter auch Beschränkungen zur Ausfuhrkontrolle.

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