… schlägt vor, Klagen gegen EU-Rechtsstaatsmechanismus abzuweisen
Die Ansuchen von Ungarn und Polen sollen abgelehnt werden. Ein Gutachten sieht den Begriff “Rechtsstaatlichkeit” in der EU-Verordnung ausreichend klar definiert
Klagen Ungarns und Polens gegen eine EU-Sanktionsregel bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien sollten nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens abgewiesen werden. Der Mechanismus habe eine geeignete Rechtsgrundlage und sei auch mit anderen Grundsätzen des EU-Rechts vereinbar, so Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona am Donnerstag. “Unter diesen Umständen schlägt der Generalanwalt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn und Polen erhobenen Nichtigkeitsklagen abzuweisen.”
Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass EU-Staaten Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch von EU-Geldern droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werde. Sie argumentieren unter anderem, dass es keine geeignete Rechtsgrundlage für die Verordnung gebe. Kritiker werfen Warschau und Budapest vor, die Justiz entgegen EU-Standards zu beeinflussen.
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