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Blankoscheck

Bundesverfassungsgericht nickt Bundeslockdown ab – Verfassungsrechtler Vosgerau kommentiert

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden gegen die Bundesnotbremse abgelehnt. Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau kommentiert den Beschluss: “Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu.” Der erste Senat des BVerfG entwickle sich zum “Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates”.

Am Dienstagmorgen präsentierte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zu zwei Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse. „Durch gesetzliche Regelungen erfolgende Eingriffe in Grundrechte können lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber mit dem Gesetz verfassungsrechtlich legitime Zwecke verfolgt. Ob dies der Fall ist, unterliegt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht“, schreibt Karlsruhe in der Begründung. Solche lägen mit dem Bezug auf den Schutz des Lebens vor. Den Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre attestieren die Richter um Harbarth nicht nur Verhältnismäßigkeit, sondern fast auch einen verfassungsrechtlichen Sachzwang: Aus dem Auftrag zum Schutze des Lebens leite sich die Verfassungsmäßigkeit, nein, sogar ein verfassungsmäßiger Zwang zur Notbremse ab. „Die angegriffenen Kontaktbeschränkungen waren als Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich“, meint das Gericht. Auch die Inzidenz-Automatismen beruhten auf „tragfähiger Grundlage“.

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Karlsruhe:

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der “Notbremse” verfassungsgemäß

Die sogenannte Bundes-Notbremse aus der dritten Coronawelle in Deutschland war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Das wurde am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt. Das Gericht billigte auch die Schulschließungen in der dritten Corona-Welle.

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber “in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie” mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht ging es um die sogenannte Bundes-Notbremse im Frühjahr. Zum einen richteten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, zum anderen gegen die Schulschließungen.

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