erneut nach den Böden

Zentralisierung und Planwirtschaft: Ein europäisches Bodengesundheitsgesetz hebelt nationale Regelungen aus und führt zu noch mehr Bürokratie.

Die Europäische Kommission will bis 2023 erneut ein „Bodenschutzgesetz“ vorlegen, erklärten Frans Timmermans und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius am 17. November in Brüssel.

Der Haken an der Sache ist: Bodenschutz ist Sache der Mitgliedstaaten und fällt nicht in die Kompetenz der EU. Zudem gibt es bereits eine Vielzahl von Regeln, die mit dem Schutz des Bodens zu tun haben. Das neue Gesetz ist eigentlich überflüssig und macht mehr Arbeit.

Auch aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes haben der Schutz und die Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Böden und Flächen oberste Priorität.

Die „nachhaltige Bewirtschaftung dieser Böden hat über Generationen hinweg eine stetige Steigerung der Fruchtbarkeit und Produktivität der Böden sichergestellt“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernard Krüsken. Das täten sie schon allein aus Eigeninteresse an ihrer Produktionsgrundlage.

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