Zweifel an 5G-Auktion

Das Bundesverwaltungsgericht gab am Donnerstag bekannt, dass eine Klage des Mobilfunkanbieters EWE Tel an das Kölner Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden sei, meldet handelsblatt.com. Es müsse demnach geklärt werden, ob die Regulierungsbehörde bei ihrer Entscheidung über Vergaberegeln «frei von Verfahrens- und Abwägungsfehlern» gewesen sei. Die Richter würden zudem befürchten, dass das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss genommen hätte. Sie sähen Anhaltspunkte, dass das Ministerium «in erheblichem Umfang versucht hat, insbesondere auf die Festlegung der Versorgungspflichten Einfluss zu nehmen».

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten bekanntlich vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie hätten sich dabei zu Mindestausbauzielen verpflichtet, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen würden. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung habe der Bund hingegen verzichtet. So eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätte kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen und ihre Position gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt.

Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und seien vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht habe ihnen nun den Rücken gestärkt. Bei dem Verfahren gehe es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil wäre aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nachricht. Beide Unternehmen hätten den Leipziger Richterspruch begrüßt.

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