Der Rechtsstaat verkennt die neue Terrorsituation

Der Attentäter von Würzburg soll „schuldunfähig“ sein? Deutschland muss aufwachen: Radikalisierung und psychische Störungen treten immer öfter auf und werden untrennbar. Frankreich macht vor, wie Einzeltäter zur Normalität werden.

Die Bilder werden Deutschland niemals loslassen: Im Juni 2021 griff ein Mann, barfuß und eine FFP2-Maske tragend, mehrere Menschen mit einem Messer an. Seine Opfer waren überwiegend Frauen, drei von ihnen starben. Gezielt stach er in den Hals, Nacken und Rücken seiner Opfer ein und rief den Schlachtruf „Allahu Akbar“ (Gott ist größer!). Hätten mutige Passanten und Polizisten den Täter nicht gestoppt, wären noch mehr Menschen verletzt worden oder gestorben. Dass der Täter Abdirahman Jibril A. nun „schuldunfähig“ sein soll, ist für Opfer, Angehörige und Bürger nur schwer begreiflich.

Doch nicht wir Bürger entscheiden in unserem Rechtsstaat darüber, sondern unsere Justiz. Die Strafverfolger müssen der Frage nachgehen, ob A. während der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war. Es ist vollkommen richtig, dieser Frage nachzugehen. Aber wenn der deutsche Rechtsstaat immer nur über ein „Entweder-oder“ entscheidet, dann ist dies fatal: Täter können psychisch krank und radikalisiert sein. Beide Motive sind gleichzeitig möglich. Wenn aber das Wort „schuldunfähig“ fällt, überschattet das jedwedes extremistisches Motiv.

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