auf Konfrontationskurs – Kommt es zum „Polexit“?

Polens Oberstes Gericht heizt mit einer historischen Entscheidung gegen den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht den Streit der Regierung in Warschau mit Brüssel weiter an.

Polen soll nach Auffassung von Regierungschef Mateusz Morawiecki trotz des historischen Urteils des polnischen Verfassungsgerichts gegen den Vorrang von EU-Recht Teil der Gemeinschaft bleiben. „Polens Platz ist in der europäischen Familie der Nationen und wird es auch bleiben“, erklärte Morawiecki am Freitag auf Facebook. „Der Eintritt Polens und der mitteleuropäischen Länder in die EU ist einer der Höhepunkte der vergangenen Jahrzehnte.“

Das Warschauer Verfassungsgericht hatte am Donnerstag die EU-Verträge in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Den EU-Institutionen warf es vor, sich unrechtmäßig in Polens innere Angelegenheiten einzumischen und insbesondere mit ihrem Vorgehen gegen umstrittene Justizreformen der polnischen Regierung ihre Kompetenzen zu überschreiten.

Brüssel reagierte „besorgt“ auf die Entscheidung. Die EU-Kommission unterstrich die Bedeutung der Grundprinzipien der gemeinschaftlichen Rechtsordnung; der Grundsatz des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht sowie der bindende Charakter von Entscheidungen der EU-Justiz seien zentral für den Staatenbund.

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