… der Nutzer sozialer Medien: Netzwerkdurchsuchungsgesetz wird erweitert

Ab Oktober wird das “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” durch ein “Gegenvorstellungsverfahren” erweitert. Dies soll eine außergerichtliche Einigung ermöglichen und die Rechte der Nutzer stärken. Kritiker sehen hierin keine Behebung des allgemeinen “Verfahrenswirrwars”.

Seit dem 1. Oktober 2017 ist das “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” in Kraft getreten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fasst das Gesetz wie folgt zusammen:

“Das Gesetz zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalten auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.”

(…)

Die ab diesem Oktober geltende Novelle des Gesetzes durch ein “Gegenvorstellungsverfahren” soll Nutzern der sozialen Medien wie Facebook und Twitter die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung einräumen, wenn die Plattformen ihren Ermessens nach illegale Inhalte gesperrt haben. Die Plattformen müssen den Betroffenen eine individuelle Begründung liefern.

Der Bundesrat macht deutlich:

“Die Bereitstellung eines sogenannten Gegenvorstellungsverfahrens bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist in Zukunft verpflichtend”. 

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