geimpft oder genesen: Hessen lässt “2G”-Regel auch in Supermärkten zu

In Hessen dürfen nach Einzelhändlern jetzt auch Supermärkte Menschen den Zutritt verweigern, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat die Landesregierung beschlossen. Sie geht dabei weiter als ein Gerichtsurteil zu dem Thema – auch wenn ein Gutachten die Regelung als verfassungswidrig deklariert.

In Hessen führt die Landesregierung die sogenannte 2G-Option für den Einzelhandel und für Supermärkte ein, berichten Medien am Mittwoch. Danach können Geschäfte festlegen, wer bei ihnen einkaufen darf: Das ist bei der “2G”-Regel nur noch jenen gestattet, denen per Spritze ein Stoff gegen COVID-19 verabreicht wurde oder die als von dieser Krankheit genesen gelten. Bei der weitgehend geltenden “3G”-Regel dürfen das auch auf SARS-CoV-2 negativ getestete Menschen.

Das “Corona-Kabinett” in Hessen unter Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat am Dienstag laut Frankfurter Rundschau beschlossen, das sogenannte 2G-Optionsmodell auf den gesamten Einzelhandel auszudehnen. “Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden”, wird Bouffier zitiert. Ohne “2G” würden weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten. Der Ministerpräsident warb laut den Berichten zugleich dafür, sich impfen zu lassen.

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