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Saxo Bank:

Deutliche Senkung der Gaspreise mit Start von Nord Stream 2 möglich

Gaspreise in Europa erreichen derzeit fast täglich historische Höchststände. Einer Prognose der Saxo Bank zufolge könnte dies bald ein Ende haben, wenn die Gaspipeline Nord Stream 2 in Betrieb genommen wird.

Die Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 im vierten Quartal dieses Jahres könnte die Erdgaspreise in Europa auf einen historischen Tiefstand bringen. Dies prognostiziert die Saxo Bank.

Am Montag gab die Nord Stream 2 AG bekannt, der erste Strang der Pipeline werde mit Gas befüllt, um den erforderlichen Druck für weitere Tests zu erreichen.

Experten der Saxo Bank stellten in einem Bericht fest:

“Wenn es Russland gelingt, die Nord Stream 2-Pipeline im vierten Quartal in Betrieb zu nehmen, könnte dies zu einem Rückgang der Erdgaspreise auf historische Niveaus führen.”

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Elf Festnahmen bei…

Großrazzia gegen Geldwäsche-Netzwerk in drei Bundesländern

Bei einer Razzia gegen Mitglieder eines international agierenden Geldwäschenetzwerks in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen sind elf Beschuldigte festgenommen worden. Das Netzwerk soll Gelder aus Straftaten gewaschen oder dafür zur Verfügung gestellt haben, wie NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf sagte. In Einzelfällen sei damit auch Terrorismus finanziert worden.

„Das war ein verdammt dickes Ding heute, an dem lange und unter strenger Geheimhaltung gearbeitet wurde“, sagte NRW-Innenminister Herbert Ruel (CDU). Der Terrorfinanzierung sei mit dem Einsatz „ein extrem ergiebiger Geldhahn abgedreht“ worden.

Seit dem frühen Mittwochmorgen durchsuchten mehr als 1.400 Beamte insgesamt über 80 Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte in 25 Städten, wie die Polizei in Düsseldorf mitteilte. Neben Spezialeinheiten waren auch mehrere Einsatzhundertschaften sowie Drogen- und Geldspürhunde beteiligt.

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Urteil des …

Verwaltungsgerichtshofs: Söder-Ausgangssperre rechtswidrig

Das haben jetzt drei Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof so entschieden (Aktenzeichen: 20 N 20.767). Wörtlich heißt es in dem 31 Seiten dicken Urteil: „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war”.

Das Gericht folgte also größtenteils der Argumentation der zwei Kläger, die sich unter anderem auch darauf beriefen, dass die Ausgangssperre ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte sei – mildere Mittel hätten zur Verfügung gestanden, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen.

Die Richter bemängelten, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften. „Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet“, erklärt VGH-Sprecher Andreas Spiegel.

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