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Die Chroniken …

von Absurdistan

Ich bin ein Freund von Satire. Es macht Spaß, Menschen zu entblößen, um die Nacktheit der Lüge und des Irrsinns offenzulegen. Nur – was tut man, wenn alles bereits nackt erscheint? Dann wird man vom Satiriker zum Chronisten. Das Menü an Nachrichten, das ich zusammengestellt habe, ist mal sinngemäß, mal wortwörtlich wiedergegeben und lediglich kommentierend nachgewürzt worden. Es ist reduziert, weil auch mein Medienkonsum inzwischen reduziert ist. Aus Selbstschutz. Und trotzdem ist aus der geplanten Top 10 eine Top 20 geworden. Das Menü ist schwer verdaulich. Trotzdem wünsche ich Guten Appetit.

1.) SPÖ-Chefin Rendi-Wagner, geborene Joy Pamela Wagner, wendet sich in einem dringenden Appell an die Bevölkerung und fragt: „Wie viele Tote müssen noch sterben?“ Viele, Frau Rendi-Wagner. Sehr viele. Neueste Studien von Experten wissen von Langzeit-Toten zu berichten.

2.) Der mir unbekannte US-Popstar Demi Lovato hält den Begriff Aliens für rassistisch und beleidigend. Das verstehe ich. Ich antworte mit den weisen Worten des Aliens Alf vom Planeten Melmac: „Salat ist kein Essen. Salat verfüttert man an das Essen.“

3.) Der Impfschutz, der vollständig immunisiert, der nur neun Monate hält, der nur sechs Monate hält, hält laut Christian Drosten nur zwei Monate und lässt dann nach. Ich glaube Herrn Drosten.

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Wirecard-Affäre

Insolvenzverwalter prüft Klage gegen EY

Dem langjährigen Bilanzkontrolleur des Skandalkonzerns Wirecard droht juristischer Ärger. Der Insolvenzverwalter prüft offenbar Schadenersatzansprüche gegen das Prüfunternehmen EY.

Der Insolvenzverwalter des Zahlungsabwicklers Wirecard, Michael Jaffé, prüft nach einem Zeitungsbericht Schadenersatzansprüche gegen den langjährigen Bilanzprüfer EY. Jaffé habe dazu Martin Jonas vom Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton beauftragt, meldet das “Handelsblatt”. Eine Klage sei in Vorbereitung. Im Kern gehe es um die Frage, ob EY Fehler gemacht habe – und falls ja, wie schwer diese gewesen seien, sagte Jonas der Zeitung. Von der Antwort hänge ab, ob und in welcher Höhe EY haften müsse.

Eine Haftungsgrenze greife nur bei fahrlässigen Fehlern, sagte Jonas. Anders sehe es bei direktem oder indirektem Vorsatz aus. Allgemein gelte: “Wenn Prüfer wussten, dass die Bilanz falsch war und sie trotzdem ein Testat erteilen, müssen sie unbegrenzt haften.” Das gelte auch bei bedingtem Vorsatz, wenn der Schaden also billigend in Kauf genommen worden sei.

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Luftverkehr

Droht dem BER im Januar die Schließung?

Neue Pannen und Schulden in Milliardenhöhe plagen den Problemflughafen.

Um eine Insolvenz abzuwenden, benötigt die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg offenbar dringend eine nächste Finanzspritze von ihren Eigentümern, den Ländern Berlin, Brandenburg und dem Bund. Aletta von Massenbach, die seit Anfang Oktober neue Chefin der Flughafengesellschaft ist, sagte in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“: „Wir brauchen schnell Geld, wir brauchen Cash.“ Nach Angaben der Flughafenchefin reicht die Liquidität des Unternehmens lediglich noch „bis zum ersten Quartal 2022“.

Der noch geschäftsführende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat von der Flughafengesellschaft einen weiteren Bericht angefordert, nachdem er mit den bisher gelieferten Informationen offenbar nicht zufrieden war: „Leider habe ich nur eine oberflächliche, vierseitige Stellungnahme ohne Details erhalten, die ich so nicht annehmen werde.“

Bereits im März haben die drei Eigentümer angekündigt, der Flughafengesellschaft bis 2026 nochmals mit rund
2,4 Milliarden Euro unter die Arme zu greifen. Davon sollen über 495 Millionen Euro Corona-Hilfen in Zuschüsse umgewandelt werden. Rund 800 Millionen Euro der Eigner sind als Liquiditätshilfe vorgesehen, 1,1 Milliarden Euro zur Teilentschuldung der Flughafengesellschaft.

Zugesichert haben der Bund, Berlin und Brandenburg diese Finanzspritzen im Frühjahr in Form einer Patronatserklärung. Trotz dieser Zusage ist aus mehreren Gründen zweifelhaft, ob der BER langfristig wirtschaftlich überleben kann. Er benötigt nämlich nicht nur Geld zur Schuldentilgung und zur Sicherung der Liquidität, sondern auch zur Modernisierung und Erweiterung.

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