prüft Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal. Es gebe den Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen, teilte die Behörde am Montag mit.

In die Prüfung würden neben Presseberichten auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren und weitere polizeiliche Hinweise einbezogen.

Es lägen inzwischen auch polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor, hieß es weiter. Diese würden daraufhin ausgewertet, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergebe.

Im Erdgeschoss des Wohnheims war das Wasser innerhalb kürzester Zeit schnell gestiegen, die Menschen konnten nicht mehr in Sicherheit gebracht werden.

Nach den Unwettern und dem darauf folgenden Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern Mitte Juli wurden inzwischen mehr als 180 Todesopfer registriert.

Das rheinland-pfälzische Ahrtal war von der Katastrophe besonders betroffen. In dem Bundesland stieg die Zahl der Todesopfer nach Angaben der Polizei bis Montag auf 138. Weitere 26 Menschen galten noch als vermisst.

„Wir haben alles, was möglich war, getan“

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