Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der “Notbremse” verfassungsgemäß

Die sogenannte Bundes-Notbremse aus der dritten Coronawelle in Deutschland war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Das wurde am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt. Das Gericht billigte auch die Schulschließungen in der dritten Corona-Welle.

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber “in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie” mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht ging es um die sogenannte Bundes-Notbremse im Frühjahr. Zum einen richteten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, zum anderen gegen die Schulschließungen.

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