… Cum-Ex & Co: So klauten sie uns Milliarden
… infektiöse Zahlen
Die Stadt Weimar gibt die Zahlen der Geimpften, die mit einer Covid-19-Infektion im Krankenhaus liegen, nicht mehr bekannt. Der Oberbürgermeister fürchtet, diese Zahlen könnten sonst Impfskeptikern und Querdenkern nützen.
Wahrscheinlich erinnert sich der eine oder andere daran, dass es irgendwann einmal hieß, man würde bei den täglich bekanntgegebenen bunten Corona-Zahlen vor allem bei den Erkrankten, die sich einer stationären Behandlung unterziehen müssten, deutlich zwischen denjenigen mit und denjenigen ohne Impfung unterscheiden. Um zu zeigen, wer hier durch seine dumpfbackige Ignoranz dem Gesundheits- und Gemeinwesen völlig unverantwortlich auf der Tasche liegt und dafür verantwortlich ist, dass die Regierenden schweren Herzens noch immer so viele „Maßnahmen“ aufrechterhalten müssen, vor allem gegenüber den Belehrungsunzugängigen, Abgehängten oder Querdenkern.
Peter Kleine, ein Längsdenker, der das Amt des Oberbürgermeisters der – wirklich – schönen Stadt Weimar bekleidet, bringt nun eine völlig neue, luzide Perspektive ein. Die Zahlen der „Personen, die mit vollständigem Impfschutz in Kliniken behandelt werden“, weist Weimar jetzt nicht mehr separat aus. Herr Oberbürgermeister Kleine erklärt, man wolle „in unserer Zahlenmeldung so transparent wie irgend möglich sein“. Die „Angabe der Personen, die mit Impfung im Klinikum behandelt werde, verzerrt die Realität jedoch deutlich und spielt damit Corona-Leugnern und Impfgegnern in die Hände“. Schlichten Gemütern erschließt sich die Logik des Herrn Oberbürgermeisters Kleine nicht einmal, wenn sie sich Mühe geben und trotz Befragung mehrerer Nachschlagewerke zur Bedeutung des Wortes „Transparenz“.
weiterlesenDer Rechtsstaat verkennt die neue Terrorsituation
Der Attentäter von Würzburg soll „schuldunfähig“ sein? Deutschland muss aufwachen: Radikalisierung und psychische Störungen treten immer öfter auf und werden untrennbar. Frankreich macht vor, wie Einzeltäter zur Normalität werden.
Die Bilder werden Deutschland niemals loslassen: Im Juni 2021 griff ein Mann, barfuß und eine FFP2-Maske tragend, mehrere Menschen mit einem Messer an. Seine Opfer waren überwiegend Frauen, drei von ihnen starben. Gezielt stach er in den Hals, Nacken und Rücken seiner Opfer ein und rief den Schlachtruf „Allahu Akbar“ (Gott ist größer!). Hätten mutige Passanten und Polizisten den Täter nicht gestoppt, wären noch mehr Menschen verletzt worden oder gestorben. Dass der Täter Abdirahman Jibril A. nun „schuldunfähig“ sein soll, ist für Opfer, Angehörige und Bürger nur schwer begreiflich.
Doch nicht wir Bürger entscheiden in unserem Rechtsstaat darüber, sondern unsere Justiz. Die Strafverfolger müssen der Frage nachgehen, ob A. während der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war. Es ist vollkommen richtig, dieser Frage nachzugehen. Aber wenn der deutsche Rechtsstaat immer nur über ein „Entweder-oder“ entscheidet, dann ist dies fatal: Täter können psychisch krank und radikalisiert sein. Beide Motive sind gleichzeitig möglich. Wenn aber das Wort „schuldunfähig“ fällt, überschattet das jedwedes extremistisches Motiv.
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