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Lernendes Gesundheitswesen

Das Beispiel Genomsequenzierung

In Deutschland soll eine exemplarische Datenbank entstehen, die auf eine stärker personalisierte Versorgung in der Onkologie zielt – und gleichzeitig die Forschung voranbringt.

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das im Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, hat die Bundesregierung den Weg zu Modellvorhaben im Bereich Genomsequenzierung geebnet. Vorarbeit leistet die vom Bundesgesundheitsministerium initiierte, deutsche Genom-Initiative genomDE. Sie zielt darauf ab, genomische und phänotypische Daten aus der realen Krebsversorgung zu verknüpfen und analysierbar zu machen. Davon profitieren einerseits die Patienten, die wann immer möglich eine qualitätsgesicherte, aktuellen Standards entsprechende, genetisch personalisierte Versorgung erhalten sollen. Gleichzeitig entsteht ein wertvoller Forschungsdatensatz zum Zusammenhang zwischen Genomik und Therapieeffekten, der die onkologische Therapieentwicklung große Schritte voranbringen kann.

Das Projekt ist aktuell „work in progress“: Prof. Dr. Thomas Berlage vom Fraunhofer für Angewandte Informationstechnologie FIT gab einen Überblick. Hintergrund sei, dass die klinische Relevanz von personalisierten Therapien, die auf Gesamtgenomsequenzierung beruhen, nur anhand großer Patientenkohorten sinnvoll beurteilt werden könne. Entsprechend seien Dateninfrastrukturen nötig, die es Krankenhäusern, onkologischen Praxen, Labors und den Patienten selbst ermöglichten, Daten zu teilen und für bioinformatische Auswertungen zur Verfügung zu stellen.

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Putin zerlegt…

die Politik des Westens – deutsch Übersetzung

 

 

Quelle

„Absurd“,…

dass die Koalition Fluthilfe und Infektionsschutz miteinander verknüpft

Union und SPD verknüpfen die Bundestags-Abstimmung über den Fluthilfe-Fonds mit der über die neuen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz. Das Manöver versetzt die Opposition gesammelt in Rage. FDP-Politiker Kubicki sieht so den „Ausnahmezustand“ auf unbestimmte Dauer verlängert.

Die Debatte war hart, der Ton scharf – die voraussichtlich letzte Sitzung des Bundestags vor der Wahl geriet zu einem Schlagabtausch der Abgeordneten. Diese sollten an diesem Dienstag den 30-Milliarden-Euro-Fonds für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli im Westen Deutschlands beschließen. Was unter allen Fraktionen unstrittig war.

Allerdings hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Beschluss zum Fonds mit den von der großen Koalition vorgeschlagenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz verknüpft. Die Abgeordneten konnten am Ende nur über ein Gesetzespaket mit beiden Themen abstimmen. Wer ja zur Flutopferhilfe sagen wollte, musste also letztlich auch der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zustimmen. Alle Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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