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Manipulationsverdacht:

IWF-Chefin soll Weltbank-Bericht zu China geschönt haben

IWF-Chefin Kristalina Georgieva ist unter Druck geraten, weil sie in ihrer Zeit bei der Weltbank die Schönung eines Berichts zum Geschäftsklima in China veranlasst haben soll. Ein am Donnerstag bekannt gewordenes Gutachten der Anwaltskanzlei WilmerHale deckt Unregelmäßigkeiten im von der Weltbank veröffentlichten Lagebericht „Doing Business“ auf.

Demnach befand sich die Weltbank im Herbst 2017 in delikaten Verhandlungen mit China, während zugleich die Veröffentlichung des Lageberichts 2018 bevorstand. Im Geschäftsklimabericht der Weltbank von 2017 war China auf Platz 78 gekommen, was in Peking für Unmut gesorgt hatte.

Nach Erkenntnissen von WilmerHale intervenierte die damalige Weltbank-Generaldirektorin Georgieva und forderte die mit dem Bericht befassten Mitarbeiter auf, eine andere Methode anzuwenden, um am Ende ein für China besseres Ergebnis zu erzielen.

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Immobilienkonzern in Not

China warnt Banken vor Evergrande-Zahlungsausfällen

Die Krise beim chinesischen Immobilienriesen Evergrande spitzt sich zu. Es hagelt Abstufungen, Aktien und Anleihen auch anderer Immobilienkonzerne leiden. Die chinesische Baubehörde greift ein.

Der chinesische schuldenbeladene Immobilienkonzern Evergrande gerät immer stärker in Bedrängnis. Die Ratingagentur S&P folgte am Mittwoch den Wettbewerbern und stufte die Bonitätsnote des Unternehmens und seiner Tochterfirmen auf die drittniedrigste Stufe “CC” ab. An der Börse brachen die Aktien weiter ein, der Handel mit Anleihen wurde nach Kursabstürzen erneut angehalten. Auch Aktien und Anleihen anderer Immobilienfirmen gerieten unter die Räder. Die Regierung in Peking bereitet die Banken einem Medienbericht zufolge auf Zinsausfälle bei Krediten an Evergrande vor. Auch deutsche Unternehmen blicken zunehmend sorgenvoll nach China.

Die Liquiditäts- und Refinanzierungssituation von Evergrande sei erheblich schlechter geworden, Umsätze und Barbestände signifikant zurückgegangen, erklärten die Analysten von S&P. Eine weitere Herabstufung sei möglich. Der zweitgrößte Immobilienentwickler des Landes, der unter einem Schuldenberg von mehr als 300 Milliarden Dollar ächzt, hatte selbst vor Liquiditäts- und Ausfallrisiken gewarnt, falls es ihm nicht gelingen sollte, die Bautätigkeit wieder aufzunehmen, Firmenbeteiligungen zu verkaufen und Kredite zu erneuern.

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Ab 2022 gilt eine neue…

Steuer-Mauer – Auswandern ist dann nicht mehr so einfach

Unternehmer, die sich überlegen, im Fall einer Rot-Rot-Grünen Regierung Deutschland zu verlassen, sollten wissen, dass die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG am dem 1. Januar 2022 verschärft ist. Und es gibt weitere Pläne, einen Wegzug von Vermögenden zu verhindern.

(…)

Unternehmer, die mit dem Gedanken spielen, auszuwandern, sollten wissen, dass die schon bisher bestehenden Hürden ab dem 1. Januar 2022 noch viel höher werden – vor allem bei einem Wegzug in ein anderes EU-Land. Betroffen von der Wegzugsbesteuerung ist – nach bestehender Regelungslage – jeder, der innerhalb der letzten 5 Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Unternehmer, die wegziehen, werden so behandelt, als hätten sie ihre Anteile an der Kapitalgesellschaft verkauft.

Der Staat besteuert also einen angenommenen Gewinn auf den Verkauf von Geschäftsanteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer bzw. Anteilseigner überhaupt einen Verkauf beabsichtigt. Dazu ermittelt das Finanzamt die Differenz aus Buchwert und Verkehrswert der Firma und veranlagt diese als Einkommen. Die Besteuerung erfolgt im Wege des Teileinkünfteverfahrens.

Beispiel: Bei einem Unternehmenswert von 1.200.000 € und Anschaffungskosten von 200.000 € ergibt sich ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 1.000.000 €. Hiervon unterliegen 60 Prozent, also 600.000 € der Einkommenssteuer und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (maximal 45% + Soli) versteuert.

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